20 Fragen und zwei Zeichnungen zu Handen der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern

Diese „abschliessenden Bemerkungen“ wurden im Rahmen der Beschwerde an die Beschwerdeinstanz der Berner Sicherheitsirektion eingereicht. Darauf eingegangen wurde nicht.

Und hier ist der Beschwerde-Entscheid der Sicherheitsdirektion:

Die Beschwerdeinstanz „übersieht“ die Tatsache, dass die Bieler Fremdenpolizei die Beschwerdemöglichkeit explizit erwähnt hatte, und dass Persönlichkeiten aus der Bieler Sicherheitsdirektion eine Beschwerde empfohlen hatten.